Merken

Ausbildung verkürzen – so geht´s

Du möchtest deine Ausbildung gerne verkürzen? Dann fragst du dich sicherlich, welchen Notendurchschnitt man eigentlich dafür braucht und wer schlussendlich darüber entscheidet. Hier erfährst du, was die Voraussetzungen sind, und welche Schritte für den Antrag auf Verkürzung der Ausbildung notwendig sind.

  • Ausbildung verkürzen bei beruflichen Vorkenntnissen
  • Je nach Schulabschluss kannst du deine Ausbildung zwischen sechs und zwölf Monaten verkürzen
  • Gute Noten bei der Zwischenprüfung werden mit einer verkürzten Ausbildungszeit belohnt
  • Du bist bei Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt oder älter? Auch dann kannst du die Ausbildungszeit verkürzen
  • Mehrere Gründe für eine Verkürzung geltend machen
  • So geht´s: Die Ausbildung verkürzen

Es gibt individuell zahlreiche Beweggründe, eine Ausbildung zu verkürzen. Vielleicht hast du bereits eine andere Ausbildung absolviert und möchtest nun durch eine Lehrzeitverkürzung Zeit einsparen.

Oder aber die verkürzte Ausbildung ist für dich nach dem Abitur ein besonderer Anreiz, vor dem geplanten Studium praktische Erfahrungen zu sammeln. In jedem Fall solltest du dich vorher gut informieren. Sprich dich mit deinem Ausbildungsbetrieb ab und kontaktiere die Ausbildungsberatung der örtlichen Kammer (IHK oder Handwerkskammer), um Genaueres über deinen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung zu erfahren.

Unter Umständen können auch mehrere Verkürzungsgründe berücksichtigt werden. Die Mindestausbildungsdauer sollte dabei allerdings nicht unterschritten werden: So beträgt beispielsweise die Mindestausbildungszeit bei einer Regelausbildungsdauer von 3,5 Jahren 24 Monate, bei drei Jahren 18 Monate und bei zwei Jahren zwölf Monate.

Bei einer Verkürzung der Ausbildung solltest du unbedingt bedenken: Du gelangst zwar schneller ans Ziel, hast allerdings auch mehr Stress, da die Abschlussprüfung immer den gesamten Lehrplan beinhaltet.

Ausbildung verkürzen: Berufliche Vorkenntnisse

Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann deine Ausbildungszeit um zwölf Monate verkürzen. Hast du eine Ausbildung abgebrochen, können auch in diesem Fall Zeiten angerechnet werden.

Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für andere Bildungsgänge wie Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr. Doch wer entscheidet eigentlich über die Verkürzung der Ausbildung? Und bei wem muss der Antrag auf Lehrzeitverkürzung gestellt werden?

Die Höhe der Anrechnung auf die Ausbildungszeit ist von Bundesland zu Bundeland unterschiedlich geregelt. Den Antrag stellst du mit deinem Ausbildungsbetrieb bei der jeweils zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.). Bei ähnlichen Ausbildungen steigen deine Chancen auf Anrechnung.

Darüber hinaus hast du Ansprüche auf eine bessere Vergütung, wenn du nach § 7 Berufsbildungsgesetz deine Ausbildung wegen Anrechnung beruflicher Vorbildung verkürzt. So steigst du gleich ins 2. Ausbildungsjahr ein und hast damit auch Anspruch auf die Vergütung des zweiten Ausbildungsjahres.

Schulabschlüsse, die deine Ausbildung verkürzen

Kannst du die mittlere Reife (Fachoberschulreife, also normalerweise nach Abschluss der 10. Klasse) nachweisen, verkürzt sich die Ausbildungszeit um sechs Monate. Mit der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife (auch Abitur oder Fachabitur genannt) kann deine Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzt werden. Achte auch hier darauf: Gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb musst du frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung bei der zuständigen Kammer stellen. Diese entscheidet dann darüber, ob die Anforderungen für eine Verkürzung in deinem Fall erfüllt sind.

Gute Noten während der Ausbildung

Wenn du deine Zwischenprüfung gut bestehst – du also in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch in der Berufsschule nachweisen kannst – steigen deine Chancen, die Ausbildung verkürzen zu können. Den Antrag dazu stellst du selbst, allerdings müssen sowohl Berufsschule als auch Ausbildungsbetrieb der Lehrzeitverkürzung zustimmen.

Verkürzung der Ausbildung mit 21 Jahren oder älter

Eine der weiteren Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen, um deine Ausbildung zu verkürzen, ist das Alter: Bist du bei Ausbildungsbeginn 21 Jahre alt oder älter, kannst du ohne Angabe von weiteren Gründen deine Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Kammer um zwölf Monate verkürzen.

Mehrere Gründe geltend machen

Ebenso besteht die Möglichkeit, mehrere Verkürzungsgründe zu kombinieren. Hast du also beispielsweise die Mittlere Reife (sechs Monate Verkürzung) und glänzt bei der Zwischenprüfung mit Bestnoten, kannst du in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb die Ausbildung nochmals verkürzen. Dabei ist immer zu beachten: Die Ausbildungsdauer darf die oben genannten Mindestzeiten nicht unterschreiten: Du kannst also beispielsweise deine Ausbildung dann auf 2 Jahre verkürzen, wenn die reguläre Ausbildungsdauer 3,5 Jahre beträgt. Hier sind zwei Jahre bzw. 24 Monate nämlich die Mindestausbildungszeit.

[Bild]

Ausbildung verkürzen – so geht´s

Sprich schon vor der Ausbildung deinen Ausbildungsbetrieb an und kläre mit ihm ab, ob du eine oder mehrere der Voraussetzungen für eine verkürzte Ausbildung erfüllst. Es ist nur logisch, dass du diese dann auch geltend machen möchtest, also hab keine Scheu.

Beantrage dann die entsprechende Lehrzeitverkürzung im besten Fall noch vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, damit dein Betrieb auch von Anfang an Bescheid weiß.

Ansonsten gilt: Der Antrag auf Verkürzung muss innerhalb der ersten zwölf Monate gemeinsam mit dem Ausbildungsunternehmen bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Diese prüft den Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit und entscheidet schlussendlich, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Bist du noch minderjährig, benötigst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Letztendlich entscheidet der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung über eine Verkürzung der Ausbildung, jedoch auf „höherer Ebene“. Im individuellen Fall entscheiden wie gesagt die zuständigen Kammern über die gestellten Anträge. Der Hauptausschuss kann auf Bundesebene Richtlinien für die Kammern vorgeben und allgemeine Vorgaben zur Verkürzung der Lehrzeit beeinflussen.

Die Regelungen zur Verkürzung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informiere dich also besser schon vorher, welche Regelungen bzw. Voraussetzungen der Ausbildungsverkürzung in deinem Bundesland gelten.

Info: Hier findest du die Richtlinien der IHK NRW zur Ausbildungsverkürzung und hier geht’s um das Thema Ausbildung mit Realschulabschluss.

Erfahre jetzt bei Einstieg noch mehr rund ums Thema Ausbildung!